WHG – Fugensanierung

  • Fachbetrieb nach § 62 AwSV

  • flüssigkeitsbeständige Verfugung

  • Schutz vor wassergefährdenden Stoffen

  • gemäß § 62 WHG (Wasserhaushaltsgesetz)

  • Abdichtung gegen auslaufende Öle, Lösemittel, Kraftstoffe

  • Einsatz an Tankstellen, Heizölanlagen, Kläranlagen, Waschplatzanlagen

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Abdichtungen und Verfugungen werden gemäß § 62 Wasserhaushaltsgesetz durchgeführt. Behälter zur Lagerung wassergefährdenden Flüssigkeiten, Altölsammelbehältern oder beispielweise Heizölverbraucheranlagen dürfen nur von dafür zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden. Die Ausführung der Fugenabdichtung erfolgt fachgerecht, unsere Mitarbeiter sind dafür zertifiziert. Wir verfügen über notwendige Ausrüstungsteile sowie den Geräten.

Nach dem Besorgnisgrundsatz (WHG § 62) sollen Tankstellen so unterhalten und betrieben werden, dass die Gewässer nicht verunreinigt werden. „Das WHG schreibt vor, die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern und so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihr auch dem Nutzen Einzelner dienen. Vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen sollen unterbleiben (Vorsorgegrundsatz). Insgesamt ist ein hohes Schutzniveau für die Umwelt zu gewährleisten.“ (Nachzulesen: www.bmu.de)